Wir empfehlen bei der Buchung einer Unterkunft eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. |
Diese erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann.
Sie können die Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
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