Bei fehlendem Zahlungseingang (ab dem 4. Arbeitstag nach Buchung) der Anzahlung ist leondoro/ mallorca-ferienhaus–privat berechtigt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im übrigen treten dann dieselben Folgen ein wie unter 2. beschrieben. Da Anzahlungen und deren Fälligkeiten von den Vorgaben des Leistungsträgers abhängig sind, kann im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden. Dies bedarf der Individualvereinbarung zwischen leondoro/ mallorca-ferienhaus–privat und dem Buchenden.
Die Zahlung des restlichen Mietpreises, sowie Kaution und Servicepauschale, erfolgen üblicher Weise vor Ort an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten. Die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Restbetrages gilt als Rücktritt vom Vertrag durch den Buchenden und berechtigt leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Diese Regelung berührt nicht die Vereinbarung zwischen Buchenden und Leistungsträger. Erfolgt die Bezahlung des Restpreises durch Überweisung auf ein Bankkonto, trägt der Buchende die daraus verursachten Kosten. Die Hausbank von leondoro.de verlangt für die Verbuchung von Überweisungseingängen in der Regel keine Geführen. Bei Überweisungen aus nicht EU-Ländern können für den Buchenden andere Gebührensätze der Banken gelten. Nach Rücksprache kann eine Bezahlung auch über paypal erfolgen.
6. Reiseunterlagen
Alle notwendigen Reiseunterlagen erhält der Vertragspartner bis zu eine Woche vor Anreise. In der Regel erfolgt dies bereits nach Zahlungseingang der Anzahlung, wenn alle notwendigen Unterlagen und Informationen leondoro vorliegen.
7. Haftungsausschluss
Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers/ Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Eigentümern oder Dritten vorgenommen werden oder wurden und von denen leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat keine Kenntnis hat, wird nicht gehaftet. Die Nutzung der Ferienimmobilie, Garten und Außenanlagen (Pool), der Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung durch leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, Diebstahl, Einbruch, Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben oder anderer Naturkatastrophen, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Insekten, Tiere oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haftet leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool, usw. Ist die Nutzung der Ferienimmobilie aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Anzahlungen (nicht Restzahlung) des Kunden beschränkt. Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen.
8. Rücktritt/ Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss in schriftlicher Form gegenüber leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat erfolgen. Die Stornierung der Buchung wird von leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat an den Leistungsträger/ Eigentümer weitergeleitet und angezeigt. Maßgeblich für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat. Ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so gilt der nächste Arbeitstag als Datum des Eingangs. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgeltes bestehen. Die geleistet Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet.
Bei Rücktritt werden folgende Gebühren als Mietausfall für den Eigentümer berechnet und fällig:
Grundlage für die Berechnung ist der Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung.
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 35% des Restpreises,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 40% des Restpreises,
bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% des Restpreises,
bis 10 Tag vor Mietbeginn 90% des Restpreises,
bei Rücktritt oder Nichterscheinen am Anreisetag wird der gesamte Restpreis fällig.
Im Falle eines Rücktritts nach einer Umbuchung, ist für die Berechnung der Fristen nicht der Tag der Umbuchung, sondern der Tag der ersten Buchung ausschlaggebend.
Während Corona gilt:
Bei einem Beherbergungsverbot in der gebuchten Region und im Reisezeitraum kann jede Buchung kostenlos auf ein anderes Anreisedatum verschoben werden. |
9. Umbuchungen/ Buchung Ersatzreisender
Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung, siehe Ziffer 8, der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.
Für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) oder tageweise Änderung der An- und Abreisedaten, zu den entsprechenden Tagespreisen bei Verfügbarkeit, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- pro Änderungsvorgang erhoben.
Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können.
Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat.
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vermittlungsvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
11. Datenschutz
Die vom Kunden eingegebenen Daten werden durch leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat elektronisch verarbeitet. Die Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Buchung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.
12. Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand für den Vermittlungsvertrag ist Düren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann die gesetzlich dafür vorgesehene Regelung.
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien |
1. Der Mietvertrag wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen.
2. An- und Abreise
Die Ferienimmobilie kann in der Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag hat der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Gegebenenfalls ist eine Individualabsprache zwischen Mieter und Vermieter möglich. Sollte die Anreise im Ferienhaus oder in der Wohnung nach 19:30 Uhr erfolgen, kann der Eigentümer einen Zuschlag in Höhe von 35,- € für die Servicekraft vor Ort für die Spätanreise verlangen.
3. Kaution
Vom Mieter ist eine Kaution zu zahlen. Die Kaution wird vor Ort gegen Ausstellung einer Quittung bei Hausübernahme fällig. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Größe des Mietobjektes und nach den Vorgaben des Eigentümers.
Sollten während der Mietzeit Schäden am Mietobjekt oder am Inventar durch den Mieter oder einen Mitreisenden verursacht werden, kann die Kaution bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. In der Regel haftet der Mieter für sämtliche von Ihm oder den Mitreisenden verursachten Schäden. Der Schadenersatz kann mit der Kaution verrechnet werden. Schäden die über die geleistet Kaution hinausgehen sind vom Mieter zu ersetzen. Im Schadensfall ist der Vermieter oder dessen Vertreter (die Kontaktperson vor Ort) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird am Abreisetag keine Übergabe verlangt oder vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte die Wohnung bzw. das Haus in Augenschein zu nehmen. Die Kaution wird in diesem Fall, ggf. um die Summe für erhöhte Reinigungskosten oder Schäden gemindert auf ein vom Mieter zu bezeichnendes Konto überwiesen. Sollten Schäden eingetreten sein, die die Höhe der Kaution übersteigen, bleiben Schadensersatzansprüche des Eigentümers bestehen. Falls ein Eigentümer die Kaution nach Beendigung der Mietzeit auf ein Konto zurück überweisen möchte, ist eine IBAN vor Mietbeginn zu hinterlegen.
3. Endreinigung
Die Endreinigung erfolgt nach der Rückgabe durch eine Fachkraft. Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den Gast, die für Eigentümer unzumutbar ist oder deren Beseitigung deutlich mehr Aufwand erfordert, als durch die Zahlung des Endreinigungsbetrages abgedeckt ist, dürfen vom Eigentümer zusätzlich angefallene Reinigungskosten unter jeweilig genauem Kostennachweis berechnet werden. Die Bezahlung der Endreinigungspauschale erfolgt bei Mietbeginn. Sollten die Aufwendungen für die Reinigung das normale Maß übersteigen ist die Servicekraft vor Ort berechtigt, das Entgelt für die erhöhten Aufwendungen vor Ort zu verlangen, bzw. ggf. von der Kaution einzubehalten.
4. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort unverzüglich gemeldet werden. Sollte der Mieter selbst während seines Aufenthaltes Verursacher von Schäden werden, so sind auch diese direkt dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden. Das Objekt ist beim Auszug sauber, das heißt besenrein zu verlassen. Dazu zählt auch das gereinigte Kücheninventar. Der Buchende erkennt an, dass es zu üblichen Zeiten Servicekräfte wie zum Beispiel Poolservice, Gärtner oder Reinigungskräfte etc. Zutritt zu der gemieteten Immobilie/ Grundstück erhalten.
5. Belegung
Für die Belegung des Mietobjekts gilt die bei der Buchung angegebene maximale Personenanzahl. Sollte sich die Anzahl der Mitreisenden bis zum Anreisetag verändern, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Grundsätzlich ist die Belegung nur bis zu der in der Beschreibung des Mietobjekts angegebenen maximalen Personenanzahl möglich. Im Fall einer Überbelegung durch den Mieter besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung der nicht angemeldeten Personen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt nach Aufforderung durch den Eigentümer/ Vermieter unverzüglich zu verlassen. Der Eigentümer/ Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den Zeitraum während der Überbelegung zu verlangen. Der Eigentümer/ Vermieter behält sich im Fall der Überbelegung durch den Mieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Damit erlischt die Beherbergungspflicht und der Mieter sowie alle Mitreisenden haben das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen. Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht zurück erstattet. Schäden, die dem Eigentümer/ Vermieter durch die nicht vereinbarte Überbelegnug entstanden, sind vom Mieter zu ersetzen. Eine Belegung mit Jugendgruppen wird nicht akzeptiert. Bei jeder Buchung sind anzugeben: Name, Vorname (Alter - nicht Geburtsdatum). Die für die Buchung verantwortliche Person hinterlegt die Ausweisnummer.
6. Tourist Tax
Für Reisende auf die Balearen-Inseln erhöht sich ab dem 1.Januar 2018 die Touristensteuer. Diese wird auch von Mietern in Ferienhäusern, Apartments und Fincas kassiert. Die Höhe der Abgabe ist von der Haupt- und Nebensaison und der Länge des Aufenthalts abhängig. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Für Mieter von Ferienhäusern, Apartments und Fincas wird pro Tag in der Hochsaisaon 2,- € fällig (1. Mai bis 31. Oktober), in der Nebensaison 0,50 € (1. November bis 30. April). Ab dem 9. Aufenthaltstag halbiert sich nur in der Hauptsaison der zu entrichtende Betrag auf 1,- €. Die Steuerpflicht trifft den Mieter und seine Begleitpersonen. Die Touristensteuer wird vom Vermieter vor Ort kassiert und von diesen an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. Der Betrag enthält bereits die 10% IVA (MWSt). Vermieter sind berechtigt den aktuellen Betrag der Tourist Tax zu verlangen, auch falls es bei einer bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer amtlichen Erhöhung gekommen ist.
7. Haustier
Grundsätzlich ist die Unterbringung von einem kleinen Hund bis 5 kg/ 30 cm von der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Vermieter erforderlich. Bei Unterbringung eines kleinen Hundes erhöht sich die Kaution für das Tier um den in den Leistungsbeschreibung der entsprechenden Ferienimmobilie genannten Betrag. Der Mieter haftet für sämtliche der durch das von ihm untergebrachten Tieres verursachten Schäden und Verschmutzungen. Ansonsten treten bei einem nicht angemeldeten Tier die gleichen Folgen wie bei der Überbelegung ein.
8. Internet
In fast allen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da die Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage sind, einen permanenten störungsfreien Betrieb ihrer Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für etwaige vom Eigentümer zur Verfügung gestellte Computer.
9. Haftung
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Servicekraft zu melden. Siehe auch Punkt 4 – Mitwirkungspflicht. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
10. Empfehlung
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung, und den Mietwagen schnellst möglich zu buchen, da es zu saisonalen Engpässen kommen kann.
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